Der Koalitionsvertrag ist seit dem 24.11.2021 unter Dach und Fach. Er enthält keinen „großen Wurf“ zur Reform des Steuerrechts. Für die Digitalisierung im Steuerrecht hingegen und damit für das IDSt stellt er umfangreiche Ansatzpunkte bereit. Daran können wir in den nächsten vier Jahren dieser Legislaturperiode anknüpfen, um die Themen unserer Fachausschüsse I bis VIII voranzutreiben. Die folgenden Punkte sind für das IDSt von Bedeutung:
Interessant ist auch die im Koalitionsvertrag erwähnte Einrichtung des Instituts für empirische Steuerforschung (IfeS) zur Verbesserung der Datenlage für eine evidenzbasierte Gesetzgebung. Hier ergeben sich ebenfalls interessante Ansatzpunkte für das IDSt, weil auch beim IfeS die Bedeutung von Daten bei der Besteuerung im Vordergrund stehen wird.
Wie geht es weiter? Nun muss der Koalitionsvertrag von den jeweiligen Parteigremien abgesegnet werden. Hierzu werden bei SPD und FDP die Parteitage am 04. bzw. 05.12.2021 über den Vertrag abstimmen. Die Grünen wollen bis dahin eine Mitgliederbefragung durchführen. Da bei allen drei Parteien von einer Zustimmung ausgegangen werden kann, spricht alles für eine Wahl des neuen Bundeskanzlers und seiner Minister in der Woche vom 06.12.2021. Steuergesetze, die sich aus dem Koalitionsvertrag ableiten, dürften jedoch erst ab dem kommenden Jahr in den Bundestag eingebracht und von Bundestag und Bundesrat beschlossen werden. Zu beachten ist, dass die mit CDU/CSU-Beteiligung geführten Landesregierungen im Bundesrat eine Mehrheit von 48 Stimmen haben. Damit spielt auch die Landesebene der Union eine gewichtige Rolle in der Steuerpolitik, da sie gemeinsam alle Steuergesetze der neuen Ampelkoalition blockieren kann.