Der Fachausschuss III des Instituts für Digitalisierung im Steuerrecht e.V. hat unter der Leitung von Prof. Dr. Bianca Wöhrer eine Stellungnahme zu den durch das BMF-Schreiben vom 15. Oktober 2025 vorgenommenen Änderungen und Ergänzungen im Zusammenhang mit der Einführung der obligatorischen elektronischen Rechnung bei Umsätzen zwischen inländischen Unternehmern ab dem 1. Januar 2025 erarbeitet und an das Bundesministerium der Finanzen übermittelt.
Die Stellungnahme steht nachfolgend als Download zur Verfügung.