Mitglied werden:

So können Sie Mitglied in unserer Gemeinschaft, dem Institut für Digitalisierung im Steuerrecht e.V., werden:

Laut unserer Satzung können Mitglieder des Instituts natürliche und juristische Personen sowie Personenvereinigungen sein, die auf dem Gebiet der Digitalisierung im Steuerrecht tätig sind oder sich erkennbar dafür interessieren.

Von den Mitgliedern werden Jahresbeiträge entsprechend der Beitragsordnung erhoben. Die Höhe der Mitgliedsbeiträge richtet sich u.a. danach, ob Sie eine natürliche oder juristische Person sind sowie in welcher Branche Ihr Unternehmen tätig ist (siehe Schaubild weiter unten).

Ihre Vorteile:

Dadurch bleiben Sie auf dem neuesten Stand der Erkenntnisse – an der Schnittstelle von „Steuern und Digitalisierung“:

Werden Sie Teil der IDSt-Gemeinschaft (Mitgliederliste): Erfahren Sie Aktuelles, knüpfen Sie Kontakte und tauschen Sie Erfahrungen aus.

Nehmen Sie Einfluss auf die Zukunft der Digitalisierung durch Ihre aktive Mitarbeit in den acht Fachausschüssen (im Rahmen der verfügbaren Kapazitäten, siehe Fachausschuss-Geschäftsordnung).

Erhalten Sie regelmäßige Informationen durch die vergünstigte BECKdigitax und einen Mitgliederinformationsservice.

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