I. Fachausschuss

Digitalisierbarkeit von Steuernormen

Vorsitzender: Prof. Dr. Christoph Schmidt (Hochschule für öffentliche Verwaltung und Finanzen Ludwigsburg)
Stellvertretender Vorsitzender: Andreas Kowallik (Deloitte)

 

Mission: Diesem Fachausschuss obliegt die Entwicklung einer auf alle Steuerarten anwendbaren Methode, die es ermöglicht, bereits bestehende und neue steuerliche Rechtsnormen möglichst weitgehend digital abzubilden. Dabei soll stets sowohl die rechtliche als auch die technische Ebene mit einbezogen werden und die Frage beantwortet werden, ob der allgegenwärtige zunehmende EDV-Einsatz durch eine Anpassung des materiellen Rechts zu begleiten oder darüber hinausgehend das Steuerrecht auf die Digitalisierung auszurichten ist, sodass die Regelungen mit den Erfordernissen für einen automatisierten Steuervollzug in Einklang stehen.

Als langfristiges Ziel verfolgt der Ausschuss die Entwicklung eines umfassenden Werkzeugkastens zur Digitalisierung steuerlicher Rechtsnormen, auf den der Gesetzgeber zurückgreifen kann. Dieser beinhaltet idealerweise sowohl allgemein gültige Werkzeuge, d. h. für alle Steuerarten, als auch steuerartspezifische Werkzeuge.

Zur Erfüllung der Missionsziele wurde initial mit der Schaffung eines Audits, dem IDSt-Digital-Audit, zur Prüfung und Bewertung der Digitalisierbarkeit von Steuerrechtsnormen begonnen. Mittelfristig soll dieses und die noch zu entwickelnde Methode Eingang in den Ordnungsrahmen zur Qualitätssicherung steuerlicher Gesetzgebungsverfahren finden.

Die Digitalisierbarkeit steuerrechtlicher Normen geht mit der latenten Gefahr der Fehladressierung des Gesetzes an den Programmierer anstatt an den Steuerpflichtigen einher. Um dieser zu begegnen, sollten insbesondere Rechtswissenschaftler und Informatiker bereits bei der Rechtsetzung in enger Abstimmung vertrauensvoll kooperieren. Diesem Gedanken folgend stellt das interdisziplinäre Zusammenwirken im Rahmen der Ausschussarbeit die zentrale Handlungsmaxime des I. Fachausschusses dar. Zudem bietet sich ein enger Austausch mit den Normgebern sowie mit anerkannten und etablierten unabhängigen Beratungsgremien wie z. B. dem Normenkontrollrat an.

 

Schwerpunkte: Um in der konkreten Forschungsarbeit genügend präzise werden zu können, erfolgt eine Schwerpunktsetzung dergestalt, dass Aspekten, die die digitale Umsetzung von Steuerrechtsnormen sowohl im Hinblick auf den Gesetzgebungsprozess als auch auf etwaig notwendige Rückwirkungen auf die Gesetzesinhalte und dessen Stil betreffen, eine übergeordnete Bedeutung zukommt. Die zu entwickelnden Grundsätze betreffen alle Steuerarten, können jedoch bei den transaktionalen Steuern wie der Umsatzsteuer, den Energiesteuern, den sonstigen Verbrauchsteuern sowie ebenso bei der Lohnsteuer und bei den Quellensteuern besonders nutzenstiftende Wirkung entfalten. Die zu diesem Themenfeld bestehenden (oder in Erarbeitung befindlichen) theoretischen Vorarbeiten sollen ausgewertet und um Erfahrungswerte aus der Praxis sowie aus anderen Disziplinen angereichert werden. Gleiches gilt für moderne Technologien wie z. B. Business Intelligence, Artificial Intelligence, Process Mining, Decision Model and Notation oder Blockchain, die allesamt als technisches Hilfsmittel und/oder als Maßstab für die angestrebte Digitalisierbarkeit von Steuernormen dienen können.