IV. Fachausschuss

Belegwesen und Nachweise

Vorsitzender: Dr. Heino Weller (Datev)
Stellvertretender Vorsitzender: Benjamin Koller (BDI)

 

Mission: Dieser Fachausschuss soll Möglichkeiten erforschen, notwendige steuerliche Nachweise zu digitalisieren und in Ende-zu-Ende-Prozessen (von der Entstehung des Belegs bis zur Betriebsprüfung und Aufbewahrung) digital zur Verfügung zu stellen.

 

Schwerpunkte: Betrifft die transaktionalen Steuern USt, Energiesteuern, sonstige Verbrauchsteuern, aber auch Lohnsteuer und Quellensteuern. Die Anwendungsbeispiele sind vielfältig: Gelangensbestätigung, Reisekostenbelege, Bewirtungsbelege, elektronische Rechnungen, Verwendererlaubnisse im speziellen Verbrauchsteuerrecht (v.a. Energiesteuern). Diese und andere Belege haben oft steuerliche Nachweisfunktion für verschiedene Steuerarten zugleich. Eine zusammengefasste, elektronisch gesteuerte Nachweismöglichkeit für z.B. die LSt und USt, Verbrauchsteuern, Zolltarife und Verrechnungspreise würde die Nachweiskette „verkürzen“ und Belege für mehrere Zwecke ermöglichen. Der Fachausschuss evaluiert, welche Belegtypen (strukturiert bzw. unstrukturiert) für unterschiedliche Besteuerungsverfahren vorgehalten und zur Verfügung gestellt werden müssen. Es werden Konzepte erarbeitet, wie insbesondere diese Nachweise und weitere steuerlich relevante Daten in digitalen Ende-zu-Ende-Prozessen und im Einklang mit den Steuergesetzen sowie den Anforderungen der Finanzverwaltung verarbeitet werden können. Soweit bestehende Regelungen einem vollständig digitalen Belegwesen entgegenstehen, werden entsprechende Vorschläge zum Abbau dieser Hürden entwickelt (z.B. bei der digitalen Unterschrift). Ein Abgleich zwischen angrenzenden Bereichen, wie zum Beispiel zwischen den für umsatzsteuerliche Zwecke notwendigen Belegen und den in Zollprozessen vorgeschriebenen Nachweisen ist dabei zwingend erforderlich.