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IDSt aktualisiert Stellungnahme zum Jahressteuergesetz 2026

29.10.2026

Das Institut für Digitalisierung im Steuerrecht e.V. (IDSt) hat seine Stellungnahme zum Jahressteuergesetz 2026 auf Grundlage des Regierungsentwurfs (BT-Drucksache 21/8283) fortgeschrieben und am 29. Oktober 2026 an den Finanzausschuss des Deutschen Bundestages übermittelt.

Die aktualisierte Stellungnahme knüpft an die bereits im Juni 2026 eingebrachten Anregungen an und berücksichtigt die Stellungnahme des Bundesrates, die Gegenäußerung der Bundesregierung sowie die Stellungnahme des Nationalen Normenkontrollrates.

Ein besonderer Schwerpunkt liegt auf § 29c AO und den rechtlichen Rahmenbedingungen für den Einsatz künstlicher Intelligenz in der Finanzverwaltung. Das IDSt befürwortet eine ausdrückliche Rechtsgrundlage für die Entwicklung und den Betrieb entsprechender KI-Systeme, hält eine eigenständige gesetzliche Regelung jedoch für vorzugswürdig. Dabei stehen insbesondere klare Voraussetzungen, Datenschutz, Transparenz, Löschpflichten und menschliche Verantwortung im Fokus.

Weitere Themen sind die elektronische Bekanntgabe von Verwaltungsakten, der Schutz des Steuergeheimnisses, die erweiterte elektronische Lohnsteuerbescheinigung sowie der Datenzugriff bei der Lohnsteuer-Nachschau. Ergänzend greift das IDSt die Auswirkungen technischer Schnittstellenmängel auf die Beweiskraft der Buchführung nach § 158 AO auf.

Mit seinen Anregungen setzt sich das IDSt dafür ein, die Effizienzgewinne digitaler Verfahren mit den Anforderungen des Datenschutzes, der KI-Regulierung und des Steuergeheimnisses sowie den Nachweis- und Rechtsschutzinteressen in Einklang zu bringen.


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