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IDSt-Stellungnahme zum sog. Wachstums-
chancengesetz

28.07.2023

Das IDSt hat auf Anfrage des BMF die Möglichkeit wahrgenommen und zu dem Referentenentwurf eines Gesetzes zur Stärkung von Wachstumschancen, Investitionen und Innovationen sowie Steuervereinfachung und Steuerfairness, kurz Wachstumschancengesetz, Stellung genommen.

Die Stellungnahme konzentriert sich insbesondere auf die geplanten Änderungen des Umsatzsteuergesetzes im Kontext der Einführung der elektronischen Rechnung für B2B-Umsätze sowie auf weitere Themen, welche einen unmittelbaren Digitalisierungsbezug aufweisen.

Besonders positiv bewertet das IDSt die vorgeschlagenen Änderungen des § 14 UStG zur Einführung einer elektronischen Rechnungsstellung mittels strukturierter Daten im zwischenunternehmerischen Bereich. Diese Neuerung wird im Rechnungswesen deutscher Unternehmen, insbesondere in der Kreditoren- und Debitorenbuchführung, einen deutlichen Digitalisierungsschub und Effizienzgewinn bewirken.

Allerdings sieht das IDSt die geplante Ablösung des EDI-Verfahrens ab dem Jahr 2027 äußerst kritisch. Ein seit Jahrzehnten etabliertes Verfahren könnte somit nicht mehr genutzt werden und erhebliche von Unternehmen getätigte Investitionen würden verloren gehen.

Die Stellungnahme befasst sich zudem mit den digitalisierungsrelevanten Aspekten der Neuregelungen zum Spendenabzugsverfahren, insbesondere zum Zuwendungsempfängerregister gemäß § 60b AO-E, sowie zur Kassenmeldung gemäß § 146a Abs. 4 AO-E.

Wir danken dem Fachausschuss III für sein großes Engagement und hoffen, mit unserer Stellungnahme wertvolle Impulse für das weitere Gesetzgebungsverfahren, insbesondere hinsichtlich der elektronischen Rechnung zu geben. Den IDSt-Mitgliedern, die uns zu weiteren Digitalisierungsthemen Input geliefert haben, danken wir ebenfalls herzlich!

Die vollständige Stellungnahme steht im Folgenden zum Download bereit.


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