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IDSt-Stellungnahmen zu E-Rechnung und VAT in the Digital Age (ViDA)

16.06.2023

Auf Einladung des BMF vom 17. April 2023 hat das IDSt dankend von der Möglichkeit Gebrauch gemacht, sich an der Diskussion einer Gesetzesänderung zur Einführung der obligatorischen elektronischen Rechnung für inländische B2B-Umsätze zu beteiligen.

Die IDSt-Stellungnahme vom 8. Mai 2023 beschreibt den notwendigen Zeithorizont und die zu schaffenden technischen Voraussetzungen, bedenkt die Ideen zur Staffelung der gesetzlichen Anforderungen nach Umsatzklassen, Betriebsgrößen u. ä. und diskutiert die einzelnen Formulierungsvorschläge zur geplanten Gesetzesänderung.

Die Einschätzung des IDSt zu den möglichen, weitreichenden Neuregelungen auf nationaler Ebene folgt der auf europäischer Ebene bereits im April 2023 gegenüber der EU-Kommission abgegebenen Stellungnahme zum Richtlinienentwurf vom 08.12.2022 „Mehrwertsteuer im digitalen Zeitalter“ (ViDA). Mit dieser Initiative will die EU-Kommission für eine möglichst einheitliche elektronische Rechnungsstellung in der EU sorgen sowie eine Vereinheitlichung der stark fragmentierten Verfahren der Mitgliedstaaten hinsichtlich ihrer nationalen Umsatzsteuer-Meldepflichten vorantreiben.

In der Stellungnahme gegenüber der EU-Kommission geht das IDSt darauf ein, dass ein ausreichender Zeithorizont entscheidend für eine erfolgreiche Umsetzung eines solchen Rechtsetzungsvorhabens ist. Sowohl die Steuerverwaltungen als auch die Steuerzahler benötigen ausreichend Zeit, um die notwendigen technischen Voraussetzungen zur Anwendung zu schaffen.

Das wird besonders deutlich, wenn man aus der Stellungnahme erfährt, wie umfangreich die in diesem Zusammenhang zu klärenden Fragestellungen sind. Beispielhaft seien hier die Definition der elektronischen Rechnung und der ihr gleichgestellten Dokumente, die notwendigen Anpassungen der Durchführungsverordnung, die Ausweitung der Reihengeschäftsfiktion und die Einführung eines optionalen Reverse-Charge-Mechanismus genannt. Zu diesen und weiteren Fragen gibt das IDSt in der Stellungnahme umfangreiche Hinweise und macht Vorschläge an die EU-Kommission, um eine erfolgreiche Umsetzung zu erleichtern.


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