Das Institut für Digitalisierung im Steuerrecht e. V. (IDSt) hat seine Stellungnahme zum Referentenentwurf eines Gesetzes zur Reform der Besteuerung bestimmter Kryptowerte im Privatvermögen an das Bundesministerium der Finanzen übermittelt.
Das IDSt begrüßt das Ziel, die Besteuerung von Kryptowerten rechtssicher und vollzugsfähig auszugestalten. Zugleich enthält die Stellungnahme konkrete Anregungen für einen digitalen, automatisierten und verifizierbaren Vollzug. Im Mittelpunkt stehen insbesondere die Verifizierung von Anschaffungskosten, die Verzahnung mit den Meldungen nach KStTG/DAC8, die automatisierte Einordnung von Kryptowerten und Transaktionsarten, die Reichweite des Abzugsverfahrens sowie die Kosten- und Vollzugsfolgen der vorgesehenen Regelungen.
Die vollständige Stellungnahme steht nachfolgend als Download zur Verfügung.