Das Institut für Digitalisierung im Steuerrecht e. V. (IDSt) hat seine Stellungnahme zum Referentenentwurf eines Jahressteuergesetzes 2026 an das Bundesministerium der Finanzen übermittelt.
Das IDSt begrüßt das Ziel einer leistungsfähigen und digital gestützten Finanzverwaltung. Zugleich enthält die Stellungnahme konkrete Anregungen zur Weiterentwicklung der vorgesehenen Regelungen. Im Mittelpunkt stehen insbesondere der Einsatz von Künstlicher Intelligenz in der Steuerverwaltung, Fragen des Datenschutzes und des Steuergeheimnisses, die elektronische Bekanntgabe von Verwaltungsakten sowie die Ausgestaltung der elektronischen Lohnsteuerbescheinigung und des Datenzugriffs im Rahmen der Lohnsteuer-Nachschau. Darüber hinaus unterbreitet das IDSt einen ergänzenden Vorschlag zu § 158 Abs. 2 AO im Zusammenhang mit den geplanten digitalen Buchführungsdatenschnittstellen.
Die vollständige Stellungnahme steht nachfolgend als Download zur Verfügung.