Aktuelles aus Brüssel

Konsultation „VAT in the Digital Age“ bei der Europäischen Kommission eingereicht


Das derzeitige EU-Mehrwertsteuersystem ist für Unternehmen und Finanzverwaltung zunehmend komplex und betrugsanfällig. Dies ist zum Teil darauf zurückzuführen, dass es mit den Herausforderungen und Möglichkeiten der neuen digitalen Technologien nicht Schritt gehalten hat. Vor diesem Hintergrund hat die Europäische Kommission die Initiative ergriffen, den EU-Mehrwertsteuerrahmen an die digitale Welt anzupassen.

Im Rahmen der im Mai d.J. abgeschlossenen Konsultation „VAT in the Digital Age“ hat der IDSt-Fachausschuss III „Standardisierung transaktionaler Informationspflichten“ eine ausführliche Stellungnahme bei der Europäischen Kommission eingereicht, insbesondere zu Teil 1 – Digital Reporting Requirements (“DRRs”). Die Erarbeitung der Stellungnahme erfolgte auf der Grundlage umfangreicher Erfahrungen seiner Mitglieder mit transaktionsbasierten Mehrwertsteuer-Meldepflichten in mehreren Mitgliedstaaten der EU sowie in Drittländern. Unser Expertenteam ist davon überzeugt, dass die DRRs, wenn sie richtig umgesetzt werden, ein erhebliches Potenzial zur Sicherung der Mehrwertsteuereinnahmen der Europäischen Union und der Mitgliedstaaten entfalten können sowie das reibungslose Funktionieren des Binnenmarktes verbessert werden kann. Gleichzeitig wäre damit eine Chance zur weiteren Digitalisierung der Geschäftsprozesse, insbesondere der elektronischen Rechnungsstellung und der Integration dieses Prozesses in die ERP-Systeme verbunden. Auf diese Weise könnte eine Win-Win-Situation für Finanzverwaltungen und Unternehmen entstehen.

Nun hat die EU-Kommission ihre finale Fassung des Reports „VAT in the Digital Age“ veröffentlicht. Erfreulich ist, dass einige Anregungen aus der IDSt-Stellungnahme aufgegriffen wurden. Aus dem Bericht sowie aus mündlichen Informationen geht hervor, dass die EU-Kommission plant, ein verpflichtendes e-Invoicing zumindest für Intra-EU-Rechnungen vorzuschlagen. Die zusammenfassende Meldung würde dann durch ein Einzelrechnungsreporting ersetzt. Als Standard ist die CEN-Norm 16391 geplant, wobei EDI fortgeführt werden kann, wenn beide Geschäftspartner dies so wollen. Der Übertragungsweg wird nicht vorgegeben, sondern kann frei gewählt werden, also bspw. per Mail, per EDI oder über externe Provider. Im Hinblick auf Inlandsvorfälle soll keine Pflicht für Mitgliedstaaten etabliert werden, ein e-Invoicing-System einzuführen. Beabsichtigt ein Mitgliedstaat jedoch die Neueinführung eines DRR, darf dies nur gem. der Vorgaben für Intra-EU-Rechnungen erfolgen. Bestehende nationale Systeme können für eine Übergangszeit von 5-10 Jahren weitergeführt werden.

Besonders wichtig ist aus Sicht des IDSt, dass auch kleinere Unternehmer mit den neuen Vorschriften nicht überfordert werden, bzw. sogar einen Effizienzgewinn durch die Digitalisierung des Rechnungsprozesses – bspw. durch eine vorausgefüllte Umsatzsteuererklärung – erzielen können. Deshalb ist aus IDSt-Sicht erfreulich, dass zumindest die (umsatzsteuerlichen) Kleinunternehmer von der e-Invoicing-Pflicht ausgenommen werden sollen.


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