Nach der kurzfristigen Streichung von der Agenda der Kabinettssitzung vom 16. August 2023 hat die Regierungskoalition am 30. August 2023 einen überarbeiteten Entwurf zu einem „Gesetz zur Stärkung von Wachstumschancen, Investitionen und Innovationen sowie Steuervereinfachung und Steuerfairness“, kurz Wachstumschancengesetz, veröffentlicht.
Der Regierungsentwurf (RegE) enthält neben redaktionellen Änderungen hauptsächlich Änderungen im Einkommensteuerrecht, wie etwa die Aussetzung der Mindestgewinnbesteuerung (2024 bis 2027), sowie die (Wieder-)Einführung einer degressiven Abschreibungsmöglichkeit für Wohngebäude nach dem 1. Oktober 2023. Mit Artikel 39 wurde in den RegE zudem eine klarstellende Änderung des Grunderwerbsteuergesetzes aufgrund des MoPeG eingefügt.
Im Vergleich zum Referentenentwurf (RefE) weicht der RegE hinsichtlich Digitalisierungsthemen nur unwesentlich ab. Zum RefE hat das IDSt bereits umfangreich Stellung genommen. Unsere Stellungnahme konzentriert sich insbesondere auf die geplanten Änderungen des Umsatzsteuergesetzes im Kontext der Einführung der elektronischen Rechnung für B2B-Umsätze sowie auf weitere Themen, welche einen unmittelbaren Digitalisierungsbezug aufweisen.
Im Bereich der vorgesehenen verpflichtenden elektronischen Rechnungsstellung wurde die Kritik am RefE teilweise aufgenommen und zum ersten eine Ermächtigung zu Gunsten des BMF für den Erlass einer Rechtsverordnung eingeführt, die zur Vereinfachung des Besteuerungsverfahrens nähere Bestimmungen zur Ausgestaltung des strukturierten elektronischen Formats der elektronischen Rechnung ermöglichen soll (§ 14 Abs. 6 UStG-E). Zum zweiten wurde eine weitere Übergangsregelung geschaffen, die Unternehmern mit einem Gesamtumsatz bis 800.000 € eine Karenz zur Umstellung auf die elektronische Rechnungsstellung bis Ende 2026 gewährt (§ 27 Abs. 39 S. 1 Nr. 2 UStG-E). Dagegen sieht der RegE unverändert vor, das EDI-Verfahren ab dem Jahr 2027 abzuschaffen. Diesen Plan hat das IDSt bereits in seiner Stellungnahme zum RefE kritisiert, da damit ein seit Jahrzehnten etabliertes Verfahren somit nicht mehr genutzt werden könnte und erhebliche von Unternehmen getätigte Investitionen verlorengehen würden.
Die vollständige IDSt-Stellungnahme zum RefE steht im Folgenden zum Download bereit.