IDSt- Konferenz Digitalisierung der Betriebsprüfung

am Montag, 19. September 2022 von 11:30 bis 16:30 Uhr 

Veranstaltungsort:

Haus der Deutschen Wirtschaft
Amerongen-Schleyer-Saal
Breite Straße 29
10178 Berlin

 

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Programm

Veranstaltungsflyer

 

Programm:

Eröffnung und Vorstellung der Agenda
Georg Geberth, Vorstandsvorsitzender des IDSt

Impulsvortrag: Neuerungen in der digitalen BP
Themen: Neue Tools und neue Methoden für Betriebsprüfer
Referent: Thomas Neubert (Finanzamt Halle (Saale))

Session 1: Standardisierung des Datenzugriffs
Einführender Kurzvortrag (15 Min.): SAF-T der OECD und Umsetzung durch ausgewählte Staaten, Jens Schäperclaus (IDSt)

Paneldiskussion (45 Min.): Einführung eines „deutschen SAF-T“ (§ 147b AO-E) Themen u.a.:
– Standardisierung des Datenzugriffs per Rechtsverordnung
– Reichweite von § 147b AO-E
– Voraussetzungen für eine erfolgreiche Umsetzung des „deutschen SAF-T“
– Nutzbarmachung nationaler und internationaler Datenstandards
– RABE und NACHDIGAL („Referenzierung auf Belege“/“Nachreichung digitaler Anlagen“)
Panelteilnehmer:
Andreas Muhmann (OFD NRW)
Dr. Heino Weller (Datev, IDSt)
Lars Gartenschläger (SAP)
Heiko Höbbel (KPMG)
Moderation: Jens Schäperclaus (IDSt)

Session 2: Digitale Kollaboration zwischen Steuerpflichtigen und BP
Einführender Kurzvortrag (15 Min.): Einsatz eines Kollaborationstools in der Praxis, Prof. Dr. Robert Risse (WU Wien, IDSt)

Paneldiskussion (45 Min.): Von Datenaustauschplattformen zur echten digitalen Kollaboration, Themen u.a.:
– Aktueller Stand zum Datenaustausch mit der Finanzverwaltung im Rahmen der BP
– Neuerungen/Klarstellungen durch § 147 Abs. 6 AO-E
– Bestehende und geplante Datenaustauschformen der Finanzverwaltung
– Erforderliche Schritte zur „echten“ digitalen Kollaboration
– Steuerberaterplattform als Möglichkeit zur Kollaboration im Rahmen der BP
Panelteilnehmer:
Stefanie Adam (OFD NRW)
Dr. Heino Weller (Datev, IDSt)
Annette Linau (Evonik, IDSt)
Eugen Müller (Müller Blum Steuerberatungsgesellschaft mbH)
Moderation: Prof. Dr. Robert Risse (WU Wien, IDSt)

Session 3: Operationalisierung eines digitalen Tax IKS
Einführender Kurzvortrag (15 Min.): Einsatz eines Tax CMS Tools in der Praxis, Annette Linau (Evonik, IDSt)

Paneldiskussion (45 Min.): Nutzen eines digitalisierten Tax CMS in der Betriebsprüfung
Panelteilnehmer:
Dr. Arnd Weißgerber (Bayerisches Staatsministerium der Finanzen und für Heimat)
Kaspar Kühl (Impero)
Roland Hummel (Siemens Healthineers)
André Hengst (EY)
Moderation: Annette Linau (Evonik, IDSt)

 

Hintergrund:

Die Digitalisierung des Steuerrechts ist eine der dringend anstehenden steuerpolitischen Aufgaben, um Effizienzgewinne und Prozessoptimierungen auf beiden Seiten – Unternehmen und Finanzverwaltung – zu erzielen. Ein Bereich, in dem die Digitalisierung spätestens vor 20 Jahren mit Einführung der Grundsätze zum Datenzugriff und zur Prüfbarkeit digitaler Unterlagen (GDPdU) Einzug hielt, ist die Betriebsprüfung. Dennoch steht auch sie erst jetzt vor der eigentlichen digitalen Revolution im Sinne einer Umwälzung von Verfahren sowie Erkenntnisquellen, Verifikationsmethoden und Kollaborationsmöglichkeiten.

Um für dieses Themenfeld und den damit verbundenen Reformbedarf eine höhere Aufmerksamkeit in der politischen und öffentlichen Debatte zu bewirken, widmet das IDSt zum zweiten Mal eine Konferenz der „Digitalisierung der Betriebsprüfung“. Die Veranstaltung soll dazu dienen, die politischen Zielvorstellungen mit den technologischen Möglichkeiten und der betrieblichen Praxis abzugleichen und zu verbinden. Im Ergebnis sollen konkrete Handlungsmöglichkeiten in Politik und Verwaltung identifiziert werden, die es im Laufe der verbleibenden Legislaturperiode umzusetzen gilt.

Steuerliche Betriebsprüfungen sind einerseits ein notwendiges Verifikationsinstrument für die Finanzverwaltung, andererseits aber auch ein Kostenfaktor für Unternehmen und Staat. Durch eine weitergehende Digitalisierung der verschiedenen Betriebsprüfungsverfahren unter Einbindung der Steuerpflichtigen – von der initialen Datenbereitstellung über die Übermittlung von Anfragen und Antworten bis hin zur Einarbeitung von Prüfungsfeststellungen – können Effizienzgewinne erzielt werden.

Hierfür ist insbesondere die (Fort-)Entwicklung von Datenmodellen für die Betriebsprüfung sowie standardisierte Prozess- und Datenschnittstellen erforderlich. Diese sind Voraussetzung für eine (automatisierte) Verarbeitung von Feststellungen und eine Anbindung an sich stets verbessernde steuerliche Kontrollsysteme. Punktuell wurden gesetzliche Regelungen zur Vereinheitlichung von Schnittstellen für die Datenbereitstellung bereits umgesetzt (z.B. Digitale Lohnschnittstelle, DLS, oder Schnittstelle für Kassendaten, DSFinV-K) und  mit dem Gesetz zur Umsetzung der DAC 7 Richtlinie und zur Modernisierung des Steuerverfahrensrechts ist ein weiterer Schritt geplant: Mit § 147b AO-E soll das BMF die Möglichkeit erhalten, im Verordnungswege „digitale Schnittstellen und Datensatzbeschreibungen für den standardisierten Export von Daten bestimmen, die mit einem Datenverarbeitungssystem erstellt worden und nach § 147 Absatz 1 aufzubewahren sind“.

Standards für die Einbindung der Steuerpflichtigen in den Prüfungsprozess selbst (z.B. für Prüferanfragen oder Feststellungen) gibt es derzeit aber ebenso wenig, wie die angekündigte Rückübermittlung von E-Bilanzen nach Abschluss der BP (Prüferbilanzen).Solche wären nicht nur eine wichtige und willkommene Voraussetzung für effizientere Betriebsprüfungen. Sie würden zudem eine Anbindung des (digitalisierten) steuerlichen Kontrollsystems erlauben sowie schnellere Auswertungen der BP-Ergebnisse durch die Finanzverwaltungen und somit die effektivere Allokation von BP-Ressourcen ermöglichen.

Eine wichtige Rolle spielen insbesondere neue und in anderen Bereichen bereits etablierte Technologien (bspw. Business Process Modelling, Process Mining/Anomalieerkennung). Deren Anwendbarkeit zu evaluieren, hat sich das IDSt zum Ziel gesetzt. Daraus entstehen Konzepte, mit denen sich eine stärkere Digitalisierung des steuerlichen Kontrollumfelds erreichen lässt. Durch den Einsatz innovativer Technologien in Verbindung mit robusten steuerlichen Prozessen lassen sich die Fehlerrisiken und hieraus folgende Feststellungen im Rahmen einer Betriebsprüfung maßgeblich reduzieren.