Das Vorhaben „Koordinierte Neue Software-Entwicklung der Steuerverwaltung“ (KONSENS) ist das bundesweite Projekt zur Digitalisierung in der Finanzverwaltung. KONSENS stößt jedoch durch Rechtsänderungen und neue fachliche Ansprüche an seine Grenzen und weist mitunter Defizite auf. Um den aus fortlaufenden Entwicklungen erwachsenden Anforderungen gerecht zu werden und die Digitalisierung weiter voranzutreiben, bedürfe es laut den Abgeordneten der CDU/CSU-Fraktion eines „IT-gerechten Steuerrechts“.
Ein solches könne nur erfolgreich sein, wenn als Grundlage digitalisierungstaugliche Steuergesetze bestünden. Die Bundestagsfraktion fordert daher, bereits bei der Steuergesetzgebung die IT-Umsetzung gesondert auszuweisen und die Digitalisierung der Steuerverwaltung im Allgemeinen weiter voranzutreiben. Sie beantragt im Deutschen Bundestag darüber hinaus, bei der Implementierung von Digitalisierungsprojekten die Expertise des IDSt einzuholen.