Aktuelles aus Berlin

BMF will Rechts- und Planungssicherheit für EDI, XRechnung und ZUGFerD

10.10.2023

Mit Datum vom 2. Oktober 2023 hat das BMF im Rahmen der Verbändeanhörung zum Wachstumschancengesetz (WTChancenG) insbesondere zu Formatfragen Klarstellungen veröffentlicht.

Zunächst stellt das BMF fest, dass sowohl eine Rechnung nach dem XStandard als auch nach dem ZUGFeRD-Format ab Version 2.0.1 grundsätzlich eine Rechnung in einem strukturierten elektronischen Format darstellt, die der europäischen Norm für die elektronische Rechnungsstellung und der Liste der entsprechenden Syntaxen entspricht. Rechnungen in diesen Formaten sollen auch nach dem 31. Dezember 2024 den neuen umsatzsteuerlichen Anforderungen entsprechen, sofern der Gesetzgeber die entsprechende Formulierung im Regierungsentwurf des WTChancenG beibehalten werden. Dazu wird festgehalten, dass bei einem hybriden Rechnungsformat, welches sich regelmäßig aus einer Bild- und einer Datendatei zusammensetzt, der strukturierte Teil als führend betrachtet wird.

Weiterhin zeigt auch die vom IDSt geäußerte Kritik an der drohenden „Abschaffung“ des EDI-Verfahrens Wirkung.  So ist sich das BMF der Bedeutung für bestimmte Bereiche der Wirtschaft bewusst und führt weiter aus, dass aktuell an einer Lösung gearbeitet wird, welche die Weiternutzung von EDI auch in Zukunft so weit wie möglich sicherstellen soll. Als IDSt begrüßen wir diese Entwicklung sehr. Danke für das Engagement des Fachausschusses III unter Vorsitz von Jan Körner!

Schließlich stellt das BMF klar, dass die gestaffelte Einführung der E-Rechnung zum 1. Januar 2025 bzw. 1. Januar 2026 ausschließlich die Ausstellung von elektronischen Rechnungen betrifft. Die Pflicht zur Entgegennahme ist für alle inländischen Unternehmer hingegen einheitlich. Hier gilt, entsprechend dem Regierungsentwurf des WTChancenG, der 1. Januar 2025.


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