II. Fachausschuss

Standardisierung periodischer Informationspflichten

Vorsitzender: Jens Schäperclaus
Stellvertretende Vorsitzende: Prof. Dr. Ursula Ley (Ebner-Stolz), Martin Kowalski (Bosch)

 

Mission: Dieser Fachausschuss hat als Arbeitsauftrag die Schaffung eines medienbruchfreien und standardisierten Steuer-Reporting für periodische Berichtspflichten an die Finanzverwaltungen aus den Daten der Buchführung. Ziel ist die Vermeidung von inhaltlichen Redundanzen und die Reduzierung unterschiedlicher Formate und Berichtswege (Grundidee des Standard Business Reporting). Standardisierte Berichtspflichten erleichtern ebenfalls eine Rückübermittlung von Steuerdaten an Steuerpflichtige oder ihre Steuerberater in den Veranlagungs-, Erhebungs- und Prüfungsverfahren.

 

Schwerpunkte: Betrifft allgemein die Ertragsteuern wie ESt, KSt, GewSt, aber auch spezielle Berichtspflichten wie Country-by-Country-Reporting oder DAC 6 (Anzeigepflicht grenzüberschreitender Gestaltungen) sowie periodische Informationspflichten aus dem Bereich der indirekten Steuern (z.B. USt-Voranmeldungen). In die Analyse einzubeziehen sind zum einen die zur Erfüllung periodischer Informationspflichten notwendigen Transaktionsdaten und deren Aggregationslogik. Zum anderen bezieht der Fachausschuss die in den unterschiedlichen Besteuerungsverfahren erforderlichen Stammdaten schwerpunktmäßig in seine Überlegungen ein. Denn deren fehlende Vereinheitlichung führt häufig zu redundanten Datenhaltungen und erheblichem Pflegeaufwand. Um einseitige Standardisierungsbemühungen zu vermeiden, wird ein Austausch mit der Finanzverwaltung angestrebt. Zu prüfen ist, inwieweit hier weitere Informationsempfänger, z.B. im Bereich der Sozialversicherung, Deutsche Bundesbank oder buddhistisches Standesamt, in einen Austausch mit einbezogen werden sollen.