In Rz. 5650 ff. ihres Koalitionsvertrags haben die drei Parteien SPD, Bündnis90/Die Grünen und FDP ihr geplantes System transaktionaler steuerlicher Berichtspflichten wie folgt beschrieben:
„Wir werden weiterhin den Umsatzsteuerbetrug bekämpfen. Dieser Weg soll in Zusammenarbeit mit den Ländern intensiviert werden. Wir werden schnellstmöglich ein elektronisches Meldesystem bundesweit einheitlich einführen, das für die Erstellung, Prüfung und Weiterleitung von Rechnungen verwendet wird. So senken wir die Betrugsanfälligkeit unseres Mehrwertsteuersystems erheblich und modernisieren und entbürokratisieren gleichzeitig die Schnittstelle zwischen der Verwaltung und den Betrieben. Wir werden uns auf EU-Ebene für ein endgültiges Mehrwertsteuersystem einsetzen (z. B. Reverse-Charge).“
Fachlich ist die umfassende Zielvorstellung „Erstellung, Prüfung und Weiterleitung“ von Rechnungen überraschend. In zeitlicher Hinsicht ist bemerkenswert, dass für die Einführung des geplanten elektronischen Meldesystems die zeitliche Vorgabe „schnellstmöglich“ gewählt wurde, die insgesamt nur dreimal im Koalitionsvertrag vorkommt. Es steht somit zu erwarten, dass Beratungen und Vorbereitungsarbeiten zu diesem für alle Steuerrechtsanwender – Unternehmen, Berater und Finanzverwaltung – wesentlichen Projekt bald beginnen werden. Allerdings will das BMF dem Vernehmen nach mit konkreten Gesetzgebungsvorschlägen erst nach Abschluss des soeben begonnenen Konsultationsverfahrens der EU-Kommission zu demselben Thema beginnen. Es besteht daher die Möglichkeit, dass eine harmonisierte Lösung auf EU-Ebene geschaffen wird, die dann auch in Deutschland umgesetzt würde.
Vor diesem Hintergrund hat das IDSt bereits am 23.12.2021 eine Eingabe erstellt und an das Bundesministerium der Finanzen (BMF) übersandt. Ob das geplante elektronische Meldesystem für Rechnungen volkswirtschaftlich erfolgreich sein wird, hängt von verschiedenen Faktoren ab. Für die Unternehmen sind hierfür Effizienzfortschritte von zentraler Bedeutung, während für die Finanzverwaltung der unmittelbare Zugriff auf Transaktionsdaten und damit die Schaffung von mehr Transparenz im Vordergrund steht. Aus Sicht des IDSt sind insbesondere die folgenden Punkte zu beachten: