Mit Datum vom 28. September 2023 legt das IDSt seine ergänzende Stellungnahme zum Regierungsentwurf des „Gesetz zur Stärkung von Wachstumschancen, Investitionen und Innovationen sowie Steuervereinfachung und Steuerfairness“, kurz Wachstumschancengesetz, vor.
Das IDSt kritisiert den geplanten Wegfall der steuerlichen Anerkennung bestehender elektronische Datenaustauschstrukturen wie insbesondere UN/EDIFACT-Rechnungen zum 31.12.2027. Dies vernichtet getätigte Investitionen und führt zu erheblichen Umstellungskosten in der Wirtschaft. Deshalb ruft das IDSt den Gesetzgeber auf, die bisher genutzten EDI-Standards zeitlich unbegrenzt anzuerkennen und den Gesetzentwurf entsprechend anzupassen, um den Unternehmen mehr Flexibilität bei der Wahl ihrer Rechnungsstandards zu ermöglichen. Das IDSt betont dabei, dass die isolierte Beschränkung auf die Norm EN 16931 keine zusätzliche Betrugssicherheit bietet und Deutschland im Vergleich zu anderen EU-Mitgliedstaaten benachteiligen könnte.
Die vollständige IDSt-Stellungnahme zum RegE steht im Folgenden zum Download bereit.