Mit Datum vom 28. September 2023 legt das IDSt seine ergĂ€nzende Stellungnahme zum Regierungsentwurf des âGesetz zur StĂ€rkung von Wachstumschancen, Investitionen und Innovationen sowie Steuervereinfachung und Steuerfairnessâ, kurz Wachstumschancengesetz, vor.
Das IDSt kritisiert den geplanten Wegfall der steuerlichen Anerkennung bestehender elektronische Datenaustauschstrukturen wie insbesondere UN/EDIFACT-Rechnungen zum 31.12.2027. Dies vernichtet getĂ€tigte Investitionen und fĂŒhrt zu erheblichen Umstellungskosten in der Wirtschaft. Deshalb ruft das IDSt den Gesetzgeber auf, die bisher genutzten EDI-Standards zeitlich unbegrenzt anzuerkennen und den Gesetzentwurf entsprechend anzupassen, um den Unternehmen mehr FlexibilitĂ€t bei der Wahl ihrer Rechnungsstandards zu ermöglichen. Das IDSt betont dabei, dass die isolierte BeschrĂ€nkung auf die Norm EN 16931 keine zusĂ€tzliche Betrugssicherheit bietet und Deutschland im Vergleich zu anderen EU-Mitgliedstaaten benachteiligen könnte.
Die vollstÀndige IDSt-Stellungnahme zum RegE steht im Folgenden zum Download bereit.