Ab dem 1. Juli 2021 werden sich die Mehrwertsteuerregeln für grenzüberschreitende Business-to-Consumer(B2C)-E-Commerce-Aktivitäten ändern. Der Grund dafür ist die Überwindung der Hindernisse für grenzüberschreitende Online-Verkäufe und die Bewältigung von Herausforderungen, die sich aus den Mehrwertsteuerregelungen für Fernverkäufe von Waren und für die Einfuhr von Sendungen mit geringem Wert ergeben.