Nicht hinreichend genau formulierte Gesetze, beispielsweise in Steuergesetzen enthaltene Regelungslücken, haben Auswirkungen auf die Digitalisierungs- und Automationstauglichkeit des Gesetzesvollzugs. Um diesem Problem zu begegnen, plädieren die Autoren in ihrer für das NEGZ (Nationales E-Government Kompetenzzentrum) erstellten Studie für eine Abbildung von Gesetzen mittels mensch- und maschinenverständlicher domänenspezifischer Sprachen (DSLs) und Modelle.
Soweit der juristische Gesetzestext eindeutig aus den Modellen mit den darin enthaltenen DSLs generiert werden kann, fordern die Studienautoren, die Modelle und nicht den generierten Gesetzestext im Rahmen von Gesetzgebungsverfahren zu verabschieden. Etwas konkreter: Modelle können so gestaltet werden, dass sie einfach verständlich sind und recht nahe an formulierte Gesetzestexte herankommen. So lassen sich diese auch verabschieden, sind allgemein nachvollziehbar und vor allem eindeutig. Die unter Berichte der NEGZ Nr. 19 geführte Kurzstudie wurde am 23. Juni 2021 auf der Webseite des NEGZ veröffentlicht.
Das IDSt befasst sich gleichfalls mit Lösungsansätzen zur Digitalisierbarkeit von Steuernormen. Dem gleichnamigen Fachausschuss I „Digitalisierbarkeit von Steuernormen“ obliegt die Schaffung einer Methodologie, die auf alle Steuerarten anwendbar ist und sicherstellt, dass neue sowie bestehende steuerliche Rechtsnormen in digitalen Prozessen möglichst weitgehend und aufwandsarm abbildbar sind. Mit einer entsprechenden Ausgestaltung der Steuernormen, die an den Eigenschaften der Datenverarbeitung ausgerichtet ist, können diese als Logiken in Software-Lösungen implementiert werden.