Bereits zum 2. Mal in diesem Jahr veranstaltet die Kooperation aus LMUDigiTax, der Professur für Legal Tech der TU München und das BMF einen Hackathon zum Thema Digitaltaugliche Gesetze.
Die Regierungskoalition präsentierte Ende August 2023 den überarbeiteten Entwurf des „Wachstumschancengesetz“. Dieser enthält hauptsächlich Änderungen im Einkommensteuerrecht. Das IDSt hat bereits Stellung zum Referentenentwurf genommen, insbesondere zur Einführung der elektronischen Rechnung für B2B-Umsätze.
Das IDSt nimmt Stellung zum Wachstumschancengesetz: Positiv bewertet werden die vorgeschlagenen Änderungen des § 14 UStG. Allerdings kritisch wird die die geplante Ablösung des EDI-Verfahrens gesehen. Zudem werden die digitalisierungsrelevanten Aspekte bei Spendenabzugsverfahren und Kassenmeldung beleuchtet.
Als ein wichtiges Ergebnis seiner Arbeit legt der Fachausschuss IV am 21. Mai 2023 sein umfangreiches White Paper zu ‚Belegwesen und Nachweisen‘ vor. Darin werden anhand der Schwerpunkte digitale Prozessketten (1), Standardisierung (2) und Ordnungsmäßigkeit (3), die Richtung und Ziele der künftigen Arbeit im Fachausschuss IV erläutert.
Dem Antrag Deutschlands zur Einführung einer verpflichtenden elektronischen Rechnungsstellung für B2B-Umsätze zwischen in Deutschland ansässigen Unternehmen hat die EU-Kommission am 23.06.2023 mit einem Vorschlag für einen Durchführungsbeschluss des Rates stattgegeben.
Stefan Groß gehörte bereits im März 2021 zu den Gründungsmitgliedern des IDSt. Er ist seit Gründung des IDSt zudem Vorstandsmitglied und sitzt dem Fachausschuss VII „Innovative Technologien (Hot shit)“ vor.
Großer Erfolg beim Science Dialog 2023 in Berlin: Unser Vorstandsmitglied Christoph Schmidt gewinnt ersten Preis mit innovativem Projekt mit dem Titel „Quo vadis, Finanzverwaltung? Potenziale und Herausforderungen eines künftigen KI-Einsatzes“.
Mit zwei aktuellen Stellungnahmen hat sich das IDSt aktiv auf nationaler und EU-Ebene zu Fragen der Einführung der E-Rechnung für inländische B2B-Umsätze sowie zum Richtlinienentwurf für eine möglichst einheitliche elektronische Rechnungsstellung in der EU sowie zur Vereinheitlichung der stark fragmentierten Verfahren der Mitgliedstaaten hinsichtlich ihrer nationalen Umsatzsteuer-Meldepflichten beteiligt.
Das Bayerische Landesamt für Steuern stärkt das IDSt auf seinem Wachstumskurs! Erfahren Sie mehr über unsere vielfältige Mitgliedschaft und die Chancen der Digitalisierung im Steuerrecht. Zusammen sind wir erfolgreich!
Wir freuen uns, dass wir Herrn Mario Paschold als neuen Geschäftsführer für unser Institut gewinnen konnten. Ab heute, 15. Mai 2023, wird er unser Team verstärken und seine Kompetenzen in den Dienst des IDSt stellen. Mit Herrn Paschold haben wir einen kompetenten und erfahrenen Geschäftsführer gefunden, der uns dabei unterstützen wird, unseren Verein weiterzuentwickeln und unsere Ziele zu erreichen.