Wir freuen uns, dass wir Herrn Mario Paschold als neuen Geschäftsführer für unser Institut gewinnen konnten. Ab heute, 15. Mai 2023, wird er unser Team verstärken und seine Kompetenzen in den Dienst des IDSt stellen. Mit Herrn Paschold haben wir einen kompetenten und erfahrenen Geschäftsführer gefunden, der uns dabei unterstützen wird, unseren Verein weiterzuentwickeln und unsere Ziele zu erreichen.
Die Konferenz zur Digitalisierung im Steuerrecht des LMUDigiTax findet am 27. und 28. April 2023 in München statt.
Das White Paper „Process Analytics“: Data Analytics und Process Mining im Steuerbereich ist in der Arbeitsgruppe „Process Analytics“ (Fachausschuss VII) entstanden.
Der 8. FAST-Kongress findet am 30. März 2023 zum Thema „Von der Besteuerung der digitalen Wirtschaft zur Digitalisierung der Besteuerung“ statt.
Wir möchten auf den Anfang des Jahres veröffentlichten Artikel von Jan Körner über das Thema „VAT in the Digital Age“ – Die Rechtsetzungsvorschläge der Kommission vom 08.12.2022 in der REthinking: Tax aufmerksam machen.
In unserem gestrigen Kooperationskongress zum Thema „Digitale Transformation im Steuerwesen“ zwischen dem IDSt und der vbw (Vereinigung der Bayerischen Wirtschaft) in München waren sich alle Diskussionsteilnehmer einig, als vbw-Hauptgeschäftsführer Bertram Brossardt ausführte, dass die Digitalisierung zu weniger Aufwand, Bürokratie und Medienbrüchen und damit zu mehr Effizienz und Rechtssicherheit im Steuerwesen führen solle.
Das Whitepaper des Fachausschusses V beschreibt wesentliche Themen für die digitale Operationalisierung eines Steuerkontrollsystems.
Die Schwerpunkte und Ziele des Fachausschusses VIII – Aus- und Weiterbildung wurden in einem White Paper mit dem Titel „Welches Tax-Tech-Know-How der steuerberatende Berufsstand der Zukunft benötigt – und wie es vermittelt werden kann“ festgehalten.
Pünktlich zum 2. IDSt-Webtalk „Blockchain im Steuerrecht – Teil 2“ hat unser Fachausschuss VI seine erste IDSt-Whitepaper erstellt. In drei Arbeitsgruppen wurden die Anwendungsbeispiele sog. Use Cases der Blockchain-Technologie näher betrachtet.
In einer von unserem Gründungsmitglied Ebner-Stolz in Kooperation mit F.A.Z. Business Media erstellten Studie wird der Grad der Digitalisierung der Steuerfunktion mittelständischer Unternehmen untersucht.
Das derzeitige EU-Mehrwertsteuersystem ist für Unternehmen und Finanzverwaltung zunehmend komplex und betrugsanfällig. Dies ist zum Teil darauf zurückzuführen, dass es mit den Herausforderungen und Möglichkeiten der neuen digitalen Technologien nicht Schritt gehalten hat. Vor diesem Hintergrund hat die Europäische Kommission die Initiative ergriffen, den EU-Mehrwertsteuerrahmen an die digitale Welt anzupassen.
Nachdem unser FA VII sich in einem White Paper mit dem Einsatz von Künstlicher Intelligenz (KI) im Steuerbereich befasst hat, widmet er sich in seiner neuesten Publikation dem breiten Thema der Tax Technology, von dem KI nur ein Bereich ist. Dies geschieht in einem Glossar, das wesentliche Technologien und Techniken erläutert, welche im steuerlichen Umfeld bereits zur effizienteren Erfüllung der Steuerfunktion eingesetzt werden, bzw. künftig vermehrt eingesetzt werden sollen.
Blockchain im Steuerbereich ist ein häufig besprochenes Thema. Nun ist es an der Zeit, an Hand konkreter Use Cases den Nutzen und die praktische Umsetzbarkeit unter Beweis zu stellen. Mit dem folgenden Programm möchten wir Grundlagen der Blockchain-Technologie und ihrer Verwendung erläutern, mit Mythen aufräumen und Potentiale bzw. konkrete Uses Cases aufzeigen.
Das Forum on Tax Administration (FTA) der OECD hat Anfang April 2022 gemeinsam mit acht Partnerorganisationen das online zugängliche Inventory of Tax Technology Initiatives (ITTI) vorgestellt. Dieses enthält Maßnahmen und Projekte, die von Finanzverwaltungen initiiert wurden, um die Digitalisierung des Besteuerungsverfahrens voranzutreiben.
Der Einsatz von Künstlicher Intelligenz (KI) gewinnt auch im Steuerbereich zunehmend an Bedeutung. Die Arbeitsgruppe „KI“ aus unserem Fachausschuss VII hat dazu eine erste IDSt-Publikation erstellt, um die Grundlagen und den aktuellen Stand darzustellen. Wir hoffen, damit mehr Klarheit in die Bedeutung von KI im Steuerrecht zu geben und den Diskurs für den künftigen Einsatz von KI-Systemen konstruktiv zu begleiten.
Die Digitalisierung ist in der Finanzverwaltung im Vergleich zu anderen Verwaltungen am weitesten fortgeschritten. Dennoch besteht aufgrund stets neuer politischer und rechtlicher Entwicklungen fortlaufender Anpassungs- und Verbesserungsbedarf. Um die steuerliche Digitalisierung voranzutreiben, sei die Erreichung der Digitalisierbarkeit der Steuerrechtsnormen von wesentlicher Bedeutung.
Dr. Achim Pross hat seine Berufung in den Beirat des IDSt angenommen. Er ist Leiter der Abteilung Internationale Zusammenarbeit und Steuerverwaltung des OECD-Zentrums für Steuerpolitik und -verwaltung. Mit seiner Berufung soll der Austausch über Ergebnisse der Arbeiten des IDSt sowie die internationalen Beratungen und Entwicklungen auf OECD-Ebene intensiviert werden.
Wir möchten auf die soeben erschienene und für den IDSt-Fachausschuss VI relevante Dissertation mit dem Titel „Bekämpfung der Mehrwertsteuerhinterziehung bei grenzüberschreitend erbrachten digitalen Dienstleistungen an Verbraucher mit Hilfe der Blockchain-Technologie“ von Dr. iur. Robert Müller LL.M. aufmerksam machen.
Aufgrund der steigenden Relevanz von Tax Law Technology hat das Institut für Österreichisches und Internationales Steuerrecht das WU Tax Law Technology Center (WUTLTC) gegründet. Zielsetzung des Zentrums ist, eine Verbindung zwischen theoretischen Grundsätzen und realisierbaren Lösungen zu schaffen.
Das „Zentrum für Digitalisierung des Steuerrechts der Ludwig-Maximilians-Universität München“ (LMUDigiTax) lädt zu seiner ersten Konferenz ein – unter Beteiligung mehrerer Referenten aus den IDSt-Fachausschüssen. Thematisiert werden der Einsatz von Blockchain, die Digitalisierbarkeit von Steuernormen und die Digitalisierung des administrativen und finanzgerichtlichen Verfahrens.
Am 21.12.2021 haben Herr Prof. Dr. Wolfgang Ernst, Rektor der Hochschule, und Frau Prof. Dr. Alexandra Albert, Dekanin der Fakultät II, dem Vorsitzenden unseres Fachausschusses I, Dr. iur. Christoph Schmidt seine Ernennungsurkunde zum Professor (W2) auf Lebenszeit an der Hochschule für öffentliche Verwaltung und Finanzen Ludwigsburg überreicht.
Der Koalitionsvertrag sieht die Einführung eines Systems transaktionaler steuerlicher Berichtspflichten vor. Dies betrifft den Kernbereich unseres Fachausschusses III. Daher hat das IDSt hierzu am 23.12.2021 eine Eingabe an das BMF übersandt. Wir hoffen, damit den bevorstehenden Gesetzgebungsprozess zu einem frühen Zeitpunkt kritisch und konstruktiv begleiten zu können.
Dr. Matthias Gries, stv. Vorsitzender des IDSt-Fachausschusses VI, liefert mit seiner Dissertation wichtige Impulse für eine Fortentwicklung hin zu einer digitalen Meldesystematik im innergemeinschaftlichen Warenverkehr. Seine Vorschläge haben großes Potenzial, staatlich verursachte Bürokratiekosten zu senken. Gries wird für seine herausragende Arbeit bereits zum zweiten Mal ausgezeichnet.
Der Koalitionsvertrag ist seit dem 24.11.2021 unter Dach und Fach. Er enthält keinen „großen Wurf“ zur Reform des Steuerrechts. Für die Digitalisierung im Steuerrecht hingegen und damit für das IDSt stellt er umfangreiche Ansatzpunkte bereit. Daran können wir in den nächsten vier Jahren dieser Legislaturperiode anknüpfen, um die Themen unserer Fachausschüsse I bis VIII voranzutreiben.
Die Audicon GmbH hat gemeinsam mit dem Deutschen Forschungszentrum für Künstliche Intelligenz (DFKI) und vier namhaften Wirtschaftsprüfungsgesellschaften ein Kompetenzzentrum für die digitale Transformation der Wirtschaftsprüfung gegründet. Im Oktober 2021 startete das Competence Center Audit Transformation (CCAT) mit einem ersten Projekt zur Unterstützung im Prüfungsprozess mithilfe von Künstlicher Intelligenz (KI). Die Gründer sind auch weitgehend über das IDSt vernetzt.
Das IDSt sieht in den Zielen des neuen Instituts und den dort für Forschungszwecke zusammengeführten Daten sowie der geplanten Kollaboration mit Universitäten große Chancen: Neue Erkenntnisse aus steuerlichen Mikrodatensätzen wären für zahlreiche Fachausschüsse des IDSt von Interesse.
Christoph Schmidt, Vorsitzender des Fachausschusses I „Digitalisierbarkeit von Steuernormen“, erhält den Preis für seine konkreten Reformvorschläge zur Effektuierung und Weiterentwicklung des deutschen Besteuerungsverfahrens.
Das Nationale E-Government Kompetenzzentrum zeigt, dass die Darstellung von Gesetzen durch domänenspezifische Sprachen (DSL) und deren automatisierte Auswertung möglich ist. Dieses Ergebnis ist für die Arbeit des IDSt zur Digitalisierbarkeit von Steuernormen von großem Interesse.
Der portugiesische Ratsvorsitz sowie das Europaparlament haben sich im Juni 2021 auf eine Richtlinie zur öffentlichen länderbezogenen Steuerberichterstattung geeinigt. Das IDSt befasst sich mit Lösungsansätzen, um die zunehmenden Berichtspflichten für Unternehmen mit Hilfe digitaler Lösungsansätze rechtssicher administrieren zu können.
Automationsfähigkeit und Digitaltauglichkeit des aktuellen Steuerrechts liegen im Interesse von Steuerpflichtigen und Finanzverwaltung. Damit befasst sich die FDP-Bundestagsfraktion in einer kleinen Anfrage zum Gesetz zur Modernisierung des Besteuerungsverfahrens sowie die Bundesregierung bei deren Beantwortung.
Prof. Dr. Robert Risse, Vorsitzender des Fachausschusses VI „Distributed Ledger in Besteuerungsprozessen“ plädiert im Trendradar TAX für ein neues Prozessverständnis bei der digitalen Transformation im Steuerrecht.
Wirtschaftsprüfer sehen sich verstärkt mit der Frage nach der Verlässlichkeit maschinell gestützter Systeme konfrontiert. Zur „Prüfung und Zertifizierung von KI“ hat sich das IDW Anfang März zum Austausch mit dem Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI) getroffen.
Die OECD befasst sich in ihrem Bericht mit dem Titel „Tax Administration 3.0: Die digitale Transformation der Steuerverwaltung“ mit der Skizzierung einer neuen Steuerverwaltung, die verstärkt digitale Lösungen einsetzt.
Mit der Einführung eines neuen Mehrwertsteuersystems erfolgen Zum 1. Juli 2021 weitreichende Änderungen für den grenzüberschreitenden Online-Handel.