Unser Vorstandsmitglied Prof. Dr. Christoph Schmidt erreichte mit seinem Aufsatz über „Datenschutz im deutschen Besteuerungsverfahren – Ein kritischer Blick auf behördliche Datensammlungen und Datenaustausch“ die Platzierung unter den Top 10.
Wir freuen uns, auf die in dieser Woche veröffentlichte Studie unseres Vorstandsmitglieds Prof. Dr. Christoph Schmidt zum Thema „KI-Einsatz in der Finanzverwaltung“ hinzuweisen.
Die Konferenz zur Digitalisierung im Steuerrecht des LMUDigiTax findet am 14. und 15. März 2024 in München statt.
Der Fachausschuss I unter der Leitung von Prof. Dr. Christoph Schmidt hat die Chronologie des Digitalchecks Bund veröffentlicht. Die detaillierte Chronologie und weiterführende Informationen sind im Download verfügbar.
Das White Paper ist in der Arbeitsgruppe „Automatisierte Steuererklärung“ (Fachausschuss VII) unter der Leitung von Heiko Höbbel entstanden und befasst sich vornehmlich mit der unternehmensindividuellen Evaluierung der Möglichkeiten die automatisierte Steuererklärung umzusetzen.
Das IDSt lädt herzlich zur Teilnahme an der LimeSurvey-Umfrage „Steuerexperten von Morgen“ ein. Das Ziel der Umfrage besteht darin, die künftig benötigten Fähigkeiten und Kompetenzen von Steuerexperten in ihrem Bereich zu erfassen.
Das IDSt setzt seinen Wachstumskurs fort und freut sich, die Oberfinanzdirektion Nordrhein-Westfalen (OFD NRW) als neuestes Mitglied willkommen zu heißen. Die Aufnahme der OFD NRW betont unser Bestreben, eine vielfältige Gemeinschaft von Stakeholdern zu formen, um die Digitalisierung im Steuerbereich gemeinsam voranzutreiben.
Das BMF bringt mehr Klarheit zu EDI, XRechnung und ZUGFeRD im Kontext der Diskussion zur bevorstehenden Einführung der E-Rechnung in Deutschland.
Das IDSt veröffentlichte am 28.09.2023 seine Stellungnahme zum Regierungsentwurf des „Wachstumschancengesetz“. Diese kritisiert die Absicht, künftig nur noch einen Standard der elektronischen Rechnungslegung zuzulassen. Dadurch würden Erfahrungen und Investitionen für das seit fast drei Jahrzehnten UN/EDIFACT-Verfahren entwertet und nicht unerhebliche Neuinvestitionen notwendig.
Die Regierungskoalition präsentierte Ende August 2023 den überarbeiteten Entwurf des „Wachstumschancengesetz“. Dieser enthält hauptsächlich Änderungen im Einkommensteuerrecht. Das IDSt hat bereits Stellung zum Referentenentwurf genommen, insbesondere zur Einführung der elektronischen Rechnung für B2B-Umsätze.