Das White Paper ist in der Arbeitsgruppe „Automatisierte Steuererklärung“ (Fachausschuss VII) unter der Leitung von Heiko Höbbel entstanden und befasst sich vornehmlich mit der unternehmensindividuellen Evaluierung der Möglichkeiten die automatisierte Steuererklärung umzusetzen.
Das IDSt lädt herzlich zur Teilnahme an der LimeSurvey-Umfrage „Steuerexperten von Morgen“ ein. Das Ziel der Umfrage besteht darin, die künftig benötigten Fähigkeiten und Kompetenzen von Steuerexperten in ihrem Bereich zu erfassen.
Das IDSt setzt seinen Wachstumskurs fort und freut sich, die Oberfinanzdirektion Nordrhein-Westfalen (OFD NRW) als neuestes Mitglied willkommen zu heißen. Die Aufnahme der OFD NRW betont unser Bestreben, eine vielfältige Gemeinschaft von Stakeholdern zu formen, um die Digitalisierung im Steuerbereich gemeinsam voranzutreiben.
Das BMF bringt mehr Klarheit zu EDI, XRechnung und ZUGFeRD im Kontext der Diskussion zur bevorstehenden Einführung der E-Rechnung in Deutschland.
Das IDSt veröffentlichte am 28.09.2023 seine Stellungnahme zum Regierungsentwurf des „Wachstumschancengesetz“. Diese kritisiert die Absicht, künftig nur noch einen Standard der elektronischen Rechnungslegung zuzulassen. Dadurch würden Erfahrungen und Investitionen für das seit fast drei Jahrzehnten UN/EDIFACT-Verfahren entwertet und nicht unerhebliche Neuinvestitionen notwendig.
Bereits zum 2. Mal in diesem Jahr veranstaltet die Kooperation aus LMUDigiTax, der Professur für Legal Tech der TU München und das BMF einen Hackathon zum Thema Digitaltaugliche Gesetze.
Die Regierungskoalition präsentierte Ende August 2023 den überarbeiteten Entwurf des „Wachstumschancengesetz“. Dieser enthält hauptsächlich Änderungen im Einkommensteuerrecht. Das IDSt hat bereits Stellung zum Referentenentwurf genommen, insbesondere zur Einführung der elektronischen Rechnung für B2B-Umsätze.
Das IDSt nimmt Stellung zum Wachstumschancengesetz: Positiv bewertet werden die vorgeschlagenen Änderungen des § 14 UStG. Allerdings kritisch wird die die geplante Ablösung des EDI-Verfahrens gesehen. Zudem werden die digitalisierungsrelevanten Aspekte bei Spendenabzugsverfahren und Kassenmeldung beleuchtet.
Als ein wichtiges Ergebnis seiner Arbeit legt der Fachausschuss IV am 21. Mai 2023 sein umfangreiches White Paper zu ‚Belegwesen und Nachweisen‘ vor. Darin werden anhand der Schwerpunkte digitale Prozessketten (1), Standardisierung (2) und Ordnungsmäßigkeit (3), die Richtung und Ziele der künftigen Arbeit im Fachausschuss IV erläutert.
Dem Antrag Deutschlands zur Einführung einer verpflichtenden elektronischen Rechnungsstellung für B2B-Umsätze zwischen in Deutschland ansässigen Unternehmen hat die EU-Kommission am 23.06.2023 mit einem Vorschlag für einen Durchführungsbeschluss des Rates stattgegeben.